Junge Stimmen für das Baselbiet

Medienmitteilung

Medienmitteilung Junge Grüne

Die Initiative für das Stimmrechtsalter 16, die das junge grüne bündnis lancieren wird, ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Demokratie im Baselbiet. Diese funktioniert dann am besten, wenn möglichst alle Einwohner des Kantons politisch mitbestimmen können. Gerade jetzt, da viel über die politische Bildung der Jugend diskutiert wird, stellt die Senkung des Stimmrechtsalters also einen logischen Schritt dar. Denn wer das politische Verständnis der Jugend fördern will, muss dieser auch die entsprechenden Rechte geben.

Wir sind der Meinung, dass Jugendliche schon deutlich früher als mit der Volljährigkeit beginnen, sich mit politischen Fragen auseinanderzusetzen. Fairerweise müssen sie auch früher das Stimmrecht erhalten, da sonst bis zum 18. Lebensjahr eine Zeit der politischen Frustration entsteht. In der heutigen Zeit, in der Jugendliche oft eine höhere Medienkompetenz haben als viele Erwachsene und schon früh stark von politischen Entscheiden betroffen sind, wäre es nur normal, das Stimmrechtsalter den Bedürfnissen anzupassen.

Zudem ist der Verfassungsparagraph 21 über das Stimmrecht veraltet, in ihm ist noch die Rede von Geistesschwäche und Entmündigung die Rede. Wir schlagen vor, diese Begriffe bei der Gelegenheit ebenfalls durch eine zeitgemässe Formulierung zu ersetzen.

Auch die JUSO hat gleichzeitig eine ähnliche Initiative angeküdigt, allerdings erst für den Frühling, das jgb lanciert seine bereits im Herbst. Wir laden die JUSO gerne dazu ein, bei diesem wichtigen Thema mit uns zusammenzuarbeiten.

Initiativtext

Junge Stimmen für das Basebiet

Die Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft wird wie folgt geändert:

Dritter Abschnitt: Volksrechte

1. Stimmrecht

§21 Voraussetzungen

1. Das Stimmrecht ist gewährleistet.

2. ALT: Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.?

2. NEU: Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

3. Das Stimmrecht der Auslandschweizer und die Stimmberechtigung in den Bürgergemeinden werden durch das Gesetz geregelt.

Balint Csontos
Vorstand jgb nordwest
079 956 52 81

Victor Bättig
Co-Präsident jgb nordwest
079 580 88 02

Junges Grünes Bündnis Nordwest
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